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Siegener Straße 26 57610 Altenkirchen

Schulsekretariat

08:30 - 12:30 Uhr

Häufig gestellte Fragen

  • Wir haben ab 7.00 Uhr eine Betreuung eingerichtet.
  • Die Kinder erleben bei unserer Pädagogischen Mitarbeiterin Frau Hundhausen eine angenehme Willkommenszeit bis der Unterricht beginnt.
  • Bei Bedarf bitte im Schulsekretariat anmelden! Die Betreuung kostet 10 € pro Monat/Kind.
  • Wir bieten verschiedene Möglichkeiten der Mittagsbetreuung in der Schule an:
    • Betreuungsgruppe 12-13 Uhr
    • Betreuungsgruppe 13-14 Uhr
    • Kinder können im Schulsekretariat angemeldet werden.
  • Montags, dienstags und donnerstags gibt es zusätzlich auch diverse Hausaufgabengruppen. Je nach Schulschluss der Kinder bis 13.00 Uhr oder bis 14.00 Uhr. Sie können über die Teilnahme mit dem Lehrer/ der Lehrerin Ihres Kindes beraten.
  • Bitte beachten Sie, dass der letzte Schulbus um 13 Uhr abfährt und ihr Kind gegebenenfalls von der Schule abgeholt werden müsste.
  • In Kooperation mit KOMPA, dem Kinder- und Jugendzentrum in Altenkirchen kann darüber hinaus Betreuung organisiert werden.
  • Melden Sie Ihr Kind bitte rechtzeitig vor Schulbeginn bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer per Sdui ab.

Auf jeden Fall! Nur eine nachvollziehbare Ursache für das Fernbleiben eines Schülers/ einer Schülerin vom Unterricht gilt als Entschuldigungsgrund.

Lehrer sind während der Unterrichtszeit im Unterricht dienstverpflichtet und können daher keine Elterngespräche führen. Dennoch sind sie per Telefon oder Sdui auch zeitnah erreichbar.

Sprechen Sie dieses Problem unbedingt auf einem der ersten Elternabende Ihres Kindes an, damit die Eltern der Klasse mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin entsprechende Vereinbarungen treffen können.

Wenn die Kur bewilligt ist, reichen Sie die entsprechenden Unterlagen mit dem formlosen Antrag auf Unterrichtsbefreiung im Schulsekretariat ein!

Beraten Sie mit dem Lehrer/ der Lehrerin Ihres Kindes, welche Aufgaben in der Zeit der Kur im Rahmen des dortigen Schulunterrichtes erledigt werden können.

Ein vorgezogener Ferienstart ist grundsätzlich durch das Schulgesetz untersagt.

Wir empfehlen einen Blick in unsere Fundgrube! Sie befindet sich  im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes.

Wertvollere Gegenstände wie Uhren, Ketten etc. sind im Fenster  der Hausmeisterloge ausgehängt.

Die Teilnahme am Unterricht in der Familiensprache kann bis zum 15. März eines Jahres für das kommende Schuljahr  beantragt werden. Auch in anderen Familiensprachen (türkisch, italienisch etc.) kann muttersprachlicher Unterricht erteilt werden wenn mindestens 8 Kinder an diesem teilnehmen möchten.

Wenn möglich, nehmen Sie als Eltern der betroffenen Kinder unmittelbar Kontakt auf und versuchen die Situation mit und für die Kinder zu deeskalieren. Bitte stellen Sie nicht fremde Kinder eigenmächtig zur Rede.

Das mit dem Transport zuständige Unternehmen ist ebenso Ansprechpartner. Es kann in besonders schwerwiegenden Fällen sogar Schüler/ Schülerinnen vom Transport ausschließen.

Hilfreich könnte es auch sein, die Schule zu informieren. Lehrer/Lehrerinnen können pädagogisch Einfluss nehmen, auch wenn sie für den Transport der Kinder und das Verhalten im Bus nicht verantwortlich sind.

Es gibt keine Aufsicht in den Bussen, aber vielerorts sind Schulbusbegleiter eingesetzt. Diese Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen können als Streitschlichter tätig werden bzw. informieren die Schulen.

Ja! Sie als Erziehungsberechtigte entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist oder nicht, ob Ihr Kind an einem solchen Tag zur Schule geht oder nicht.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen der Sekundarstufe), an denen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im inklusiven Unterricht zieldifferent und zielgleich gefördert werden. Hierzu erhalten Schwerpunktschulen zusätzliche Lehrkräfte (Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte), welche gemeinsam mit den Regelschullehrkräften inklusiven Unterricht organisieren, von dem alle Kinder und Jugendlichen profitieren. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten am gleichen Thema, der Unterrichtsstoff wird dabei auf die Fähigkeiten und den individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen abgestimmt. Schwerpunktschulen können von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden.

Quelle und weiterführende Informationen: https://inklusion.bildung-rp.de/inklusion/schulen.html

Mein Kind ist Schulanfänger im nächsten Schuljahr.

In Rheinland-Pfalz gibt es klar definierte Schulbezirke bezüglich der öffentlichen Grundschulen. Sie erhalten von der für Sie zuständigen Grundschule eine Einladung zur Schuleinschreibung.

  • In den letzten Jahren gab es immer eine Möglichkeit für unsere neuen Schülerinnen und Schüler, die Schule an einem Schnuppertag kennen zu lernen. Sie werden rechtzeitig dazu informiert.
  • Bei der Schuleinschreibung können bereits erste Fragen geklärt werden.
  • Am ersten Elternabend, der vor den großen Ferien und damit gut sechs Wochen vor Schulbeginn stattfindet, erhalten Sie alle relevanten Informationen von der zukünftigen Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes. Der erste Elternabend vor Schulbeginn findet immer am letzten Montag im Schuljahr statt.

Ja, unbedingt! Als Schwerpunktschule nehmen wir gerne alle Kinder auf, die in unserem Schulbezirk wohnen. Zur speziellen Förderung stehen an unserer Schule Förderlehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Teilen Sie uns einfach Ihr besonderes Anliegen bei der Schuleinschreibung mit.

  • Das sollte eigentlich nicht vorkommen, da viele Bücher und Arbeitshefte in der Schule gelagert werden!
  • Bitte den Inhalt des Ranzens kontrollieren.
  • Mit dem Kind besprechen, was in der Schule bleiben und welche Hefte und Bücher transportiert werden müssen.
  • Den Lehrer/ die Lehrerin informieren.